Familienrecht

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Daher gehören zum Familienrecht Themen wie beispielsweise Eheschließung, Ehe, Ehescheidung, Kindschaftsrecht, Unterhaltsrecht, Zugewinnausgleich und zum anderen die verfassungs-, verfahrens-, sozial- und steuerrechtlichen Bestimmungen, die für Rechtsfragen in Bezug auf Familie und Familienstand Sonderregelungen vorsehen.

Die Anwaltskanzlei Braun & Kollegen berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten des Familienrechts kompetent und interessengerecht. Unser Ziel für Sie ist es, unnötige gerichtliche Verfahren zu vermeiden und interessengerechte Lösungen bereits im Vorfeld zu erwirken.

Wir beraten Sie beispielsweise auf den Gebieten:

- Ehescheidung
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt, auch des nichtehelichen Kindes und seiner Mutter
- Unterhaltsabänderungen
- Sorge- und Umgangsrecht
- Ausgleich des Zugewinns
- Versorgungsausgleich
- Wohnungszuweisung
- Hausratsverteilung
- Vaterschaftsanfechtung

Im Familienrecht werden Sie durch Frau Rechtsanwältin Nadine Schwede-Hille betreut und vertreten.